Ratgeber · 10 min Lesezeit

Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und was Vermieter beachten müssen

Februar 2026 · einfach verwaltet.

Die Eigenbedarfskündigung ist eines der sensibelsten Themen im deutschen Mietrecht. Vermieter haben das Recht, ihre Wohnung für den eigenen Bedarf oder den von Familienangehörigen zu nutzen — müssen dabei aber strenge formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Fehler kosten Zeit, Geld und Nerven.

Rechtsgrundlage: §573 BGB — Berechtigtes Interesse des Vermieters

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt grundsätzlich keinen freien Kündigungsgrundfür Vermieter von Wohnraum. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (§573 Abs. 1 BGB). Als gesetzlich anerkannter Fall gilt nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Eigenbedarf: der Vermieter benötigt die Wohnung als Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts.

Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung im Detail

1. Berechtigte Personen

Eigenbedarf kann für folgende Personen geltend gemacht werden:

  • Den Vermieter selbst
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, Kinder und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder (str.)
  • Andere Haushaltsmitglieder (z.B. Pflegepersonen)

Nicht berechtigt: Nichten, Neffen, Cousins und entfernte Bekannte. Auch für Gesellschafter einer GmbH (die als Vermieter auftritt) kann kein Eigenbedarf geltend gemacht werden — Eigenbedarf setzt eine natürliche Person als Vermieter voraus.

2. Ernsthafter und konkreter Bedarf

Der Eigenbedarf muss real und nachvollziehbar sein. Die Rechtsprechung verlangt konkrete Gründe:

  • Die begünstigte Person muss einen echten Wohnbedarf haben (z.B. Umzug in die Stadt wegen Studium, Arbeit, Pflege eines Elternteils)
  • Der Bedarf darf nicht durch eine andere, gleichwertige Wohnung des Vermieters bereits gedeckt sein
  • Eine Vorsorgekündigung ("falls ich irgendwann brauche") ist unzulässig

3. Verhältnismäßigkeit

Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen besitzt und eine leer steht oder für den beabsichtigten Bedarf geeigneter wäre, kann die Kündigung unverhältnismäßig und damit unwirksam sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier wiederholt zugunsten von Mietern entschieden.

Kündigungsfristen: §573c BGB

Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung

Mietdauer bis 5 Jahre3 Monate
Mietdauer 5–8 Jahre6 Monate
Mietdauer über 8 Jahre9 Monate

Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Mieter und läuft zum Ende eines Kalendermonats ab.

Das korrekte Kündigungsschreiben: Formale Anforderungen

Das Kündigungsschreiben muss folgende Elemente enthalten, um wirksam zu sein:

  1. Schriftform (§568 BGB): Die Kündigung muss handschriftlich unterzeichnet sein — eine E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
  2. Name der begünstigten Person: Der Vermieter muss den Namen der Person angeben, für die er die Wohnung benötigt.
  3. Konkreter Bedarfsgrund: Warum benötigt diese Person die Wohnung? Keine allgemeinen Floskeln — konkrete Darlegung erforderlich.
  4. Kündigungstermin: Das Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll (mindestens die gesetzliche Frist einhalten).
  5. Hinweis auf Widerspruchsrecht: Der Mieter muss über sein Recht auf Widerspruch nach §574 BGB informiert werden.
  6. Zustellung: Per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Quittung — für einen Zugangsnachweis.

Häufige Fehler bei der Eigenbedarfskündigung

  • Unzureichende Begründung: Vage Angaben wie "Ich möchte selbst einziehen" ohne konkrete Darlegung des Bedarfs führen zur Unwirksamkeit.
  • Keine Schriftform: Mündliche Kündigung oder E-Mail ist unwirksam.
  • Falsche Frist: Zu kurze Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht unwirksam, verlängert aber die tatsächliche Frist auf das gesetzliche Minimum.
  • Vorgetäuschter Eigenbedarf: Wer Eigenbedarf nur vorspiegelt und ihn nicht realisiert, haftet auf Schadensersatz — inklusive höherer Mietkosten, die der Mieter in der neuen Wohnung zahlt.
  • Kündigung durch GmbH oder GbR: Juristische Personen können keinen Eigenbedarf geltend machen.

Mieterrechte: Soziale Härte und Widerspruch

Selbst bei formal korrekter Eigenbedarfskündigung hat der Mieter nach §574 BGB das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn:

  • Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist
  • Der Mieter sehr alt oder schwer krank ist
  • Eine Schwangerschaft vorliegt
  • Keine zumutbare Ersatzwohnung am Ort gefunden werden kann
  • Kinder im schulpflichtigen Alter betroffen sind (im Extremfall)

Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor dem Beendigungstermin schriftlich eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet im Streitfall das Amtsgericht.

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Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Welche Voraussetzungen müssen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sein?

Nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB muss der Eigenbedarf für den Vermieter selbst oder nahe Familienangehörige bestehen, ernsthaft und konkret sein sowie schriftlich mit konkretem Bedarfsgrund begründet werden. Vage Vorsorgekündigungen sind unwirksam.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Eigenbedarfskündigung?

Nach §573c BGB: Bis 5 Jahre Mietdauer = 3 Monate Frist. 5–8 Jahre = 6 Monate. Über 8 Jahre = 9 Monate. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens.

Kann der Mieter einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?

Ja. Nach §574 BGB kann der Mieter widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (schwere Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft, fehlende zumutbare Ersatzwohnung). Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor dem Beendigungstermin schriftlich erfolgen.

Was passiert, wenn Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde?

Der Vermieter haftet auf Schadensersatz — einschließlich Umzugskosten und Mehrmiete des Mieters in der neuen Wohnung. In schweren Fällen kann es strafrechtlich als Betrug gewertet werden.

Wie muss das Kündigungsschreiben bei Eigenbedarfskündigung aussehen?

Es muss schriftlich sein, den Namen der begünstigten Person sowie den konkreten Bedarfsgrund nennen, den Kündigungstermin angeben und auf das Widerspruchsrecht des Mieters hinweisen. Zustellung per Einschreiben empfohlen.