Mieterhöhung berechnen
nach § 558 BGB
Prüfen Sie, wie viel Sie Ihren Mietern rechtlich erlaubt erhöhen dürfen — mit Berücksichtigung der aktuellen Kappungsgrenzen für Hamburg.
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Voreingestellt: Hamburg-Durchschnitt 2023 (ca. €11,50/m²) — aktuellen Wert auf hamburg.de prüfen
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Ergebnis
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Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur der Orientierung. Die tatsächlich mögliche Erhöhung hängt vom aktuellen, amtlichen Mietspiegel ab und kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden. Lassen Sie sich vor einer Mieterhöhung professionell beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Kappungsgrenze in Hamburg beträgt als Ballungsraum 15% innerhalb von 3 Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB), in anderen Regionen maximal 20%.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall und setzen die Erhöhung korrekt um.
Mieterhöhung nach § 558 BGB — So funktioniert es
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf auf das ortsübliche Vergleichsniveau angehoben werden, das der Mietspiegel oder geeignete Vergleichswohnungen bestimmen.
10%-Grenze (§ 558 Abs. 3)
Innerhalb von 12 Monaten darf die Miete maximal um 10% erhöht werden — oder weniger, falls die Vergleichsmiete bereits erreicht ist.
Kappungsgrenze (15% in Hamburg)
In Ballungsräumen wie Hamburg gilt eine Kappungsgrenze von 15% innerhalb von 3 Jahren. Das ist meist höher als die 10%-Grenze.
Fristen beachten (§ 558a BGB)
Eine Mieterhöhung muss spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin angekündigt werden. Nach der Zustimmung gilt sie vom Beginn des übernächsten Monats an. Außerdem mssen seit der letzten Erhöhung mindestens 15 Monate vergangen sein.