Hausverwaltung kündigen: Muster und Vorlage für die fristgerechte Kündigung
Sie möchten Ihre Hausverwaltung wechseln? Wir erklären die Kündigungsfristen nach §621 BGB und §26 WEG, den korrekten Ablauf — und stellen eine kostenlose Kündigungsvorlage zum direkten Verwenden bereit.
Mietverwaltung vs. WEG-Verwaltung: Unterschiedliche Rechtsgrundlagen
Ob Sie einen Mietverwaltungsvertrag oder einen WEG-Verwaltervertrag kündigen möchten, macht rechtlich einen großen Unterschied:
Mietverwaltungsvertrag
Für einzelne Mietobjekte (kein WEG)
- • Rechtsgrundlage: §621 BGB
- • Kündigung: jederzeit möglich
- • Kein Grund erforderlich
- • Frist: je nach Vertrag/Gesetz
WEG-Verwaltervertrag
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften
- • Rechtsgrundlage: §26 WEG
- • Abberufung durch Eigentümerbeschluss
- • Einfache Mehrheit reicht seit WEG-Reform 2020
- • Vertragsbeendigung folgt Abberufung
Kündigungsfristen nach §621 BGB (Mietverwaltung)
§621 BGB regelt die ordentliche Kündigung von Dienstverträgen mit periodischer Vergütung. Für Hausverwaltungsverträge gelten die dort genannten gesetzlichen Fristen — sofern der Vertrag keine günstigeren oder ungünstigeren Regelungen enthält:
| Vergütungszeitraum | Kündigungsfrist | Zum |
|---|---|---|
| Tagesweise | Jederzeit | Ende des folgenden Tages |
| Wochenweise | 3 Werktage | Ende der Woche |
| Monatlich (üblich) | 1 Monat | Monatsende |
| Quartalsmäßig | 6 Wochen | Quartalsende |
Wichtig: Die meisten Verwalterverträge enthalten abweichende (längere) Kündigungsfristen — z.B. 3 Monate zum Jahresende. Diese gehen den gesetzlichen Fristen vor, solange sie nicht unangemessen benachteiligend sind (§307 BGB).
Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nach §626 BGB jederzeit möglich, wenn die Fortsetzung des Vertrags bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin unzumutbar ist. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Hausverwaltung:
- •Schwerwiegende Pflichtverletzungen (z.B. Unterschlagung von Mietgeldern)
- •Dauerhafter Vertrauensverlust durch nachweisliche Misswirtschaft
- •Wiederholte Fristversäumnisse bei Nebenkostenabrechnungen
- •Nachweisliche Falschabrechnung oder Betrug
- •Insolvenz des Verwalters
Kostenlose Kündigungsvorlage (Copy & Paste)
Verwenden Sie diese Vorlage für die ordentliche Kündigung eines Mietverwaltungsvertrags. Bitte passen Sie die markierten Felder an Ihre individuelle Situation an und versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
⚠️ Diese Vorlage ist ein unverbindliches Muster. Bei komplexen Sachverhalten oder WEG-Verwaltungen empfehlen wir anwaltliche Beratung.
Schritt-für-Schritt: So läuft der Wechsel der Hausverwaltung ab
- 1Verwaltervertrag prüfen: Lesen Sie Ihren aktuellen Vertrag sorgfältig durch: Welche Kündigungsfristen sind vereinbart? Gibt es Sonderkündigungsrechte?
- 2Frühestmöglichen Kündigungstermin berechnen: Zählen Sie die Kündigungsfrist vom heutigen Tag zurück. Die häufigste Kombination: 3 Monate zum 31.12. → Kündigung muss bis 30. September zugehen.
- 3Kündigung per Einschreiben versenden: Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen rechtsicheren Nachweis des Zugangs.
- 4Neue Hausverwaltung suchen und beauftragen: Holen Sie mindestens 3 Angebote ein. Prüfen Sie §34c GewO-Lizenz, Referenzen und Leistungsumfang. Tipp: einfach verwaltet. bietet transparente All-in-Preise ab €24/Einheit.
- 5Übergabe der Verwaltungsunterlagen organisieren: Der alte Verwalter ist verpflichtet, alle Unterlagen zu übergeben: Mietverträge, Kautionsnachweise, NKA-Unterlagen, Schlüssel, Handwerkerverträge, Kontoauszüge.
- 6Mieter über den Verwalterwechsel informieren: Nach Kündigung und Abschluss des neuen Vertrags informieren Sie Ihre Mieter schriftlich über den Wechsel und die neuen Kontaktdaten.
Häufige Fragen zur Kündigung der Hausverwaltung
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Bei einer ordentlichen Kündigung nach §621 BGB ist keine Begründung erforderlich. Sie können Ihre Hausverwaltung ohne Angabe von Gründen kündigen — sofern Sie die Fristen einhalten.
Was passiert, wenn die Hausverwaltung die Unterlagen nicht herausgibt?
Die Herausgabe aller Verwaltungsunterlagen ist eine gesetzliche Pflicht. Bei Verweigerung können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und auch Schadensersatz fordern. Im Extremfall hilft eine einstweilige Verfügung.
Kann ich die WEG-Hausverwaltung als Einzeleigentümer kündigen?
Nein. Bei einer WEG-Verwaltung (§26 WEG) muss die gesamte Eigentümergemeinschaft per Beschluss abstimmen. Seit der WEG-Reform 2020 reicht einfache Mehrheit. Als Einzeleigentümer können Sie jedoch die Abberufung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen.
Wie lange vor dem Wechsel sollte ich mit der Suche beginnen?
Mindestens 6 Monate vor dem geplanten Wechseltermin. So haben Sie Zeit für Angebote, Vertragsverhandlungen und einen reibungslosen Onboarding-Prozess.
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